Lehrgang 12.10.2020 bis 17.10.2020 / ausgebucht

Lehrgang 19.10.2020 bis 24.10.2020 / ausgebucht

Reitabzeichenlehrgang 2020

In der Woche vom 12.10.2020 bis 17.10.2020 sowie 19.10.2020 bis 24.10.2020 führen wir einen Reitabzeichenlehrgang durch. Prüfungstag ist jeweils der letzte Lehrgangstag.

Folgende Reitabzeichen können in diesem Lehrgang abgelegt werden.

RA10 / RA09 / RA08 / RA07 / RA06 / Basispass / RA05 / RA04

Mindestteilnehmerzahl 5 Personen


Anmeldung

 

Die Reitabzeichen

 

  • RA10
  • RA10 (Steckenpferd)

    Das Reitabzeichen 10 ist das einfachste Reitabzeichen. Es eignet sich für Anfänger und Einsteiger. Deshalb sind die Anforderungen noch nicht so hoch. Es wird an der Longe oder am Führzügel geritten. Außerdem müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen und beim Satteln und Trensen mithelfen.

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

     

    Was muss man können?

    Reiten:

    • Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
    • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.

    Stationsprüfungen:

    • Station 1
      Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit, Mithilfe beim Zäumen und Satteln
    • Station 2
      Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

    Bestanden?
    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

     

  • RA9
  • RA9 (Kleines Hufeisen)

    Beim Reitabzeichen 9 muss ohne Longe oder Führzügel geritten werden. Zusätzlich müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen, das Pferd richtig führen können und Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens besitzen.

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

     

    Was muss man können?

    Reiten:

    • Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp
    • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

    Stationsprüfungen:

    • Station 1
      Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
    • Station 2
      Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
    • Station 3
      Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

    Bestanden?
    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

     

  • RA8
  • RA8

    Das Reiten im leichten Sitz kommt als neue Herausforderung hinzu. Neben der Bodenarbeit – das sind Übungen im Umgang mit dem Pferd wie z. B. Führen - zeigen die Absolventen, dass sie sich mit Pferderassen, Farben, Abzeichen und dem Körperbau auskennen. Auch Sitzformen, Hufschlagfiguren und die Bahnordnung sind ein Thema.

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

     

    Was muss man können?

    1. Teilprüfung Dressur
    Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

    2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
    Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks. 

    Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
    Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1
      Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
    • Station 2
      Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
    • Station 3
      Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

    Bestanden?
    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

     

  • RA7
  • RA7 (Großes Hufeisen)

    Beim Reitabzeichen 7 kommt das Reiten im  leichten Sitz und über Bodenricks hinzu. In der Dressur wird eine Aufgabe nach Anweisung des Ausbilders geritten. Die Absolventen sind in der Lage, in der Abteilung zu reiten, kennen sich mit den Hufschlagfiguren und den Gangarten aus. Die Prüflinge kennen die Ethischen Grundsätze und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem vierbeinigen Partner bewusst. Wie man Unfälle im Umgang mit dem Pferd vermeidet, ist auch bekannt. 

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

     

    Was muss man können?

    1. Teilprüfung Dressur
    Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

    2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
    Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
    Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1
      Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
    • Station 2
      Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
    • Station 3
      Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen

    Bestanden?
    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

     

  • RA6
  • RA6

    Beim Reitabzeichen 6 müssen erste niedrige Sprünge und in der Dressur eine Aufgabe angelehnt an die Klasse E absolviert werden. In den Stationsprüfungen muss gezeigt werden, wie gut man sich in der Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit auskennt. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden mit der Dreiecksvorführung vervollständigt.

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

     

    Was muss man können?

    1. Teilprüfung Dressur
    Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

    2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
    Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1
      Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
    • Station 2
      Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde,  Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung,

      Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

    Bestanden?
    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

     

  • Basispass
  • Basispass

    Der Basispass ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd, die jedem Pferdefreund helfen, seinen vierbeinigen Partner besser zu verstehen und sich ihm besser verständlich zu machen. Dazu gehören Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes sowie seine Haltung und Pflege. Das gehört natürlich zum „Einmaleins“ für jeden Reiter, der dann weitere Abzeichen ablegen möchte, ist aber auch eine tolle Sache für alle, die nicht sportlich mit dem Pferd umgehen. Dazu gehören Eltern reitender Kinder oder nichtreitende Partner von Pferdesportlern sowie Menschen, die einfach gerne mit Pferden umgehen möchten. 

    Praktischer Teil
    - Annähern an ein Pferd
    - Führen und Vorführen (Vormustern)
    - Anbinden eines Pferdes 
    - Passieren anderer Pferde 
    - Loslassen des Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock 
    - Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz 
    - Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und Trensen 
    - Pferdeverhalten erkennen und vertrauensbildende Maßnahmen durchführen 
    - Grundtechniken des Verladens eines Pferdes 
    - Box- und Paddockpflege

    Theoretischer Teil
    - Pferdeverhalten 
    - artgemäßer Umgang mit dem Pferd einschl. Ethische Grundsätze 
    - Fütterung und Fütterungstechnik 
    - Identifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht, Abzeichen und Brandzeichen
    - Grundlagen der Pferdegesundheit 
    - Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
    - Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung

  • RA5
  • RA5 (DRA Kl. IV)

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch (RA 5 Dressur,  RA 5 SpringenRA 5 Geländeabzulegen. Diese Reiterinnen und Reiter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz des Reitabzeichen 7 und 6 sein. 

    Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5 sind:

    • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
    • der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
    • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

     

    Was wird verlangt?
    Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

    1. Teilprüfung Dressur

    • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
    • Hilfszügel sind zugelassen
    • Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

    2. Teilprüfung Springen
    a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
    b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.

    Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
    • Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
    • Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
    • Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

    Wer hat bestanden?
    Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

     

    _____________________________

    Reitabzeichen 5 (Dressur)
    Was wird verlangt?
    Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

    1. Teilprüfung Dressur

    • Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
    • Hilfszügel sind nicht erlaubt

    2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse
    • Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
    • Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
    • Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

    _______________________________


    Reitabzeichen 5 (Springen)
    Was wird verlangt?

    Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

    1. Teilprüfung Springen
    a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
    b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

    2. Teilprüfung Dressur
    Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse
    • Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
    • Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
    • Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

     

  • RA4
  • RA4 (DRA Kl. III) 

    Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 Dressur,  RA 4 SpringenRA 4 Geländeabzulegen. 

    Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4 sind:

    • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
    • der Besitz des Reitabzeichen 5 und
    • die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
    • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

    Was wird verlangt?
    Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

    1. Teilprüfung Dressur

    • Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird;
    • Hilfszügel sind nicht erlaubt.

    2. Teilprüfung Springen

    • a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
    • b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
    • Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
    • Station 2: Fitness des Reiters
    • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

    Wer hat bestanden?
    Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

     

     

    ____________________________

    Reitabzeichen 4 (Dressur)
    Was wird verlangt?
    Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

    1. Teilprüfung Dressur
    Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft

    2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung
    • Station 2: Fitness des Reiters
    • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

    Wer hat bestanden?
    Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

     

    _____________________________
    Reitabzeichen 4 (Springen)
    Was wird verlangt?
    Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

    1. Teilprüfung Springen
    Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen

    2. Teilprüfung Dressur
    Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen

    • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung
    • Station 2: Fitness des Reiters
    • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

    Wer hat bestanden?
    Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

     

RA10 (Steckenpferd)

Das Reitabzeichen 10 ist das einfachste Reitabzeichen. Es eignet sich für Anfänger und Einsteiger. Deshalb sind die Anforderungen noch nicht so hoch. Es wird an der Longe oder am Führzügel geritten. Außerdem müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen und beim Satteln und Trensen mithelfen.

An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

 

Was muss man können?

Reiten:

  • Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
  • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.

Stationsprüfungen:

  • Station 1
    Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit, Mithilfe beim Zäumen und Satteln
  • Station 2
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

RA9 (Kleines Hufeisen)

Beim Reitabzeichen 9 muss ohne Longe oder Führzügel geritten werden. Zusätzlich müssen sich die Absolventen in der Pferdepflege auskennen, das Pferd richtig führen können und Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens besitzen.

An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

 

Was muss man können?

Reiten:

  • Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp
  • Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

Stationsprüfungen:

  • Station 1
    Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
  • Station 2
    Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

RA8

Das Reiten im leichten Sitz kommt als neue Herausforderung hinzu. Neben der Bodenarbeit – das sind Übungen im Umgang mit dem Pferd wie z. B. Führen - zeigen die Absolventen, dass sie sich mit Pferderassen, Farben, Abzeichen und dem Körperbau auskennen. Auch Sitzformen, Hufschlagfiguren und die Bahnordnung sind ein Thema.

An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

 

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks. 

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
  • Station 2
    Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

RA7 (Großes Hufeisen)

Beim Reitabzeichen 7 kommt das Reiten im  leichten Sitz und über Bodenricks hinzu. In der Dressur wird eine Aufgabe nach Anweisung des Ausbilders geritten. Die Absolventen sind in der Lage, in der Abteilung zu reiten, kennen sich mit den Hufschlagfiguren und den Gangarten aus. Die Prüflinge kennen die Ethischen Grundsätze und sind sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem vierbeinigen Partner bewusst. Wie man Unfälle im Umgang mit dem Pferd vermeidet, ist auch bekannt. 

An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

 

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten
Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
  • Station 2
    Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
  • Station 3
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

RA6

Beim Reitabzeichen 6 müssen erste niedrige Sprünge und in der Dressur eine Aufgabe angelehnt an die Klasse E absolviert werden. In den Stationsprüfungen muss gezeigt werden, wie gut man sich in der Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit auskennt. Die Kenntnisse in der Bodenarbeit werden mit der Dreiecksvorführung vervollständigt.

An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

 

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1
    Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
  • Station 2
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde,  Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung,

    Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

 

Basispass

Der Basispass ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd, die jedem Pferdefreund helfen, seinen vierbeinigen Partner besser zu verstehen und sich ihm besser verständlich zu machen. Dazu gehören Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes sowie seine Haltung und Pflege. Das gehört natürlich zum „Einmaleins“ für jeden Reiter, der dann weitere Abzeichen ablegen möchte, ist aber auch eine tolle Sache für alle, die nicht sportlich mit dem Pferd umgehen. Dazu gehören Eltern reitender Kinder oder nichtreitende Partner von Pferdesportlern sowie Menschen, die einfach gerne mit Pferden umgehen möchten. 

Praktischer Teil
- Annähern an ein Pferd
- Führen und Vorführen (Vormustern)
- Anbinden eines Pferdes 
- Passieren anderer Pferde 
- Loslassen des Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock 
- Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz 
- Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und Trensen 
- Pferdeverhalten erkennen und vertrauensbildende Maßnahmen durchführen 
- Grundtechniken des Verladens eines Pferdes 
- Box- und Paddockpflege

Theoretischer Teil
- Pferdeverhalten 
- artgemäßer Umgang mit dem Pferd einschl. Ethische Grundsätze 
- Fütterung und Fütterungstechnik 
- Identifizieren von Pferden mittels Farbe, Geschlecht, Abzeichen und Brandzeichen
- Grundlagen der Pferdegesundheit 
- Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung

RA5 (DRA Kl. IV)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch (RA 5 Dressur,  RA 5 SpringenRA 5 Geländeabzulegen. Diese Reiterinnen und Reiter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz des Reitabzeichen 7 und 6 sein. 

Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5 sind:

  • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
  • der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

 

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
  • Hilfszügel sind zugelassen
  • Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
  • Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
  • Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
  • Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

 

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Reitabzeichen 5 (Dressur)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
  • Hilfszügel sind nicht erlaubt

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse
  • Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
  • Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
  • Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

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Reitabzeichen 5 (Springen)
Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Springen
a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

2. Teilprüfung Dressur
Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse
  • Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
  • Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
  • Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

 

RA4 (DRA Kl. III) 

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 Dressur,  RA 4 SpringenRA 4 Geländeabzulegen. 

Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4 sind:

  • die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
  • der Besitz des Reitabzeichen 5 und
  • die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur

  • Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird;
  • Hilfszügel sind nicht erlaubt.

2. Teilprüfung Springen

  • a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
  • b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
  • Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Fitness des Reiters
  • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

 

 

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Reitabzeichen 4 (Dressur)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Fitness des Reiters
  • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

 

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Reitabzeichen 4 (Springen)
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen

2. Teilprüfung Dressur
Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung
  • Station 2: Fitness des Reiters
  • Station 3: Grundausrüstung eines Reitpferdes

Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

 


Preise Reitabzeichen

RA10

  • 2 Theoriestunden
  • 2 Reitstunden 

100,00 EURO

RA09

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden 

170,00 EURO

RA08

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden 

170,00 EURO

RA07

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden 

170,00 EURO

RA06

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden 
  • 2 Springstunden

250,00 EURO

Basispass

  • 100,00 EURO
  • im Zusammenhang mit einem Reitabzeichen 50 EUR

RA05

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden
  • 5 Springstunden

290,00 EURO

RA04

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden
  • 5 Springstunden

290,00 EURO

☏ 036924/41976
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