Reitabzeichenlehrgang
Im Jahr 2021 finden auf Grund der unvorhersehbaren Coronapandemie keine Lehrgänge statt.
Empfohlene Literatur
Grundausbildung für Reiter und Pferd
Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1
Die Reitabzeichen 10-6
der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
Die Reitabzeichen 5-1
der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
Pferdeführerschein Umgang
Sicherheit - Verantwortung - Tierwohl
Anmeldung
Die Reitabzeichen im Video
Die Reitabzeichen
- RA10
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RA10 (Steckenpferd)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Reiten:
Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
Stationsprüfungen:
Station 1
Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit Mithilfe beim Zäumen und Satteln
Station 2
Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. - RA9
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RA9 (Kleines Hufeisen)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Reiten:
Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp
Stationsprüfungen:
Station 1
Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
Station 2
Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10, Station 2, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichenlassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. - RA8
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RA8
An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.
2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
Station 2
Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. - RA7
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RA7 (Großes Hufeisen)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
Station 2
Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. - RA6
-
RA6
An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.
2. Springreiter-Wettbewerb (mind. 4 Hindernisse)
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 2
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. - Pferdeführerschein Umgang
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Pferdeführerschein Umgang
Kompetenznachweis für richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd
Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und die Teilnehmer lernen, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte.
Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5 (beim Westernreiten ab Klasse 4).
Wie sieht die Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang aus?
Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Für den Lehrgang werden 30 Lehreinheiten empfohlen. Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:
Erster Kontakt & Pferdpflege
Bei dieser handlungsorientierten Station geht es um den ersten Kontakt und die Pferdepflege. Dieser Teil der Prüfung findet auf der Stallgasse oder am Putzplatz statt. Wie hole ich mein Pferd korrekt aus der Box? Worauf muss ich beim Anbinden meines Pferdes achten? Wie putze ich mein Pferd? Weiterhin gehört zu dieser Station die Erläuterung der Handgriffe und der Ausrüstungsgegenstände.
Pferdeverhalten und artgerechter Umgang
Die zweite Station überprüft Wissen zum Pferdeverhalten, zum verhaltensgerechten Umgang und zur Haltung, Fütterung und zur Gesundheit. Bedürfnisse und Verhalten des Pferdes, Haltungsformen und -anforderungen, Pferderassen, Farben, Abzeichen, Equidenpass und die Grundlagen der Anatomie sind hier Thema. Weiterhin werden Kenntnisse über die Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Die Station behandelt zudem Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang, das Tierschutzgesetz und die Ethischen Grundsätze sowie Regelungen und Sicherheitshinweise zum Führen im Straßenverkehr.
Praktischer Umgang mit dem Pferd
An dieser Station wird die Praxis geprüft. Die Dreiecksvorführung ist in diesem Teil der Prüfung Pflicht. Der zweite Teil der Station bietet den Teilnehmern Wahlmöglichkeiten: Entweder absolvieren sie einen Bodenarbeitsparcours oder sie wählen das Vormustern. Bei diesen Übungen müssen die Teilnehmer darauf achten, die Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte zu beachten. Ein besonderer Fokus wird hier auf die Kommunikation der Teilnehmer mit dem Pferd beim Führen gelegt.
Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum
Die zweite Praxisstation fragt Wissen zum Umgang mit Pferden im öffentlichen Raum ab. Wie bringe ich mein Pferd auf die Weide und was muss ich alles dabei beachten? Wie verlade ich mein Pferd und welche Vor- und Nachbereitung gehört zum Transport des Pferdes dazu? Weiterhin müssen die Teilnehmer ihr Wissen über Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern zeigen (z. B. mit einem Radfahrer, einem Auto, einem anderen Pferd …).
- RA5
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RA5 (DRA Kl. IV)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
Hilfszügel sind zugelassen
Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/ en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung
Station 4
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Für Reiterinnen und Reiter die mindestens 21 Jahre alt sind besteht die Möglichkeit das RA5-Springen oder RA5-Dressur abzulegen. Weitere Infomartionen dazu finden Sie in dem "PDF-Dokument Reitabzeichen" - RA4
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RA4 (DRA Kl. III)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und treoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.
2. Teilprüfung Springen
a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/ en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
Station 2
Fitness des Reiters
Station 3
Grundausrüstung eines Reitpferdes
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
RA10 (Steckenpferd)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne
Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang
besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger
Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Reiten:
Reiten (mit und/oder ohne
Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen)
und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)
Stationsprüfungen:
Station 1
Pferdepflege: z. B.
Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des
Pferdes/Ponys nach der Arbeit Mithilfe beim Zäumen und Satteln
Station 2
Bodenarbeit: Ansprechen und
Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden,
Sicherheit auf der Stallgasse
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd
sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie
ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen
ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es
gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die
gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt
werden.
RA9 (Kleines Hufeisen)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die
Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt
und auch mehrfach wiederholt werden.
Reiten:
Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab
(Leichttraben und Aussitzen) und Galopp
Stationsprüfungen:
Station 1
Vorbereitung
des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des
Bügelmaßes)
Station 2
Grundsätze
auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10, Station 2,
zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite
weichenlassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie
das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie
ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen
ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es
gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die
gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt
werden.
RA8
An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die
Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt
und auch mehrfach wiederholt werden.
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys
nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E Reiten ohne Bügel
mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten
werden.
2. Teilprüfung
Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Reiten einer
Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen
verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Rassen,
Farben, Abzeichen, Körperbau
Station 2
Grundkenntnisse über die gezeigten
Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
Station 3
Bodenarbeit:
siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten
im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in
die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd
sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder
„nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht
bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt
werden.
RA7 (Großes Hufeisen)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die
Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt
und auch mehrfach wiederholt werden.
1.
Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit)
in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem
Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im
Trab.
2. Teilprüfung Reiten im
leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann
zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und
über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf
unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Grundkenntnisse über die
Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
Station 2
Sicherheit
im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit:
siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben
auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd
sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie
ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen
ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es
gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die
gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt
werden.
RA6
An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die
Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt
und auch mehrfach wiederholt werden.
1. Teilprüfung
Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder
zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.
2.
Springreiter-Wettbewerb (mind. 4 Hindernisse)
3.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Grundkenntnisse
Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 2
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich
Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze
zur Sicherheit beim Verladen
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im
Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die
Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd
sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder
„nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht
bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt
werden.
Pferdeführerschein Umgang
Kompetenznachweis für richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd
Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und die Teilnehmer lernen, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte.
Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5 (beim Westernreiten ab Klasse 4).
Wie sieht die Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang aus?
Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Für den Lehrgang werden 30 Lehreinheiten empfohlen. Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:
Erster Kontakt & Pferdpflege
Bei dieser handlungsorientierten Station geht es um den ersten Kontakt und die Pferdepflege. Dieser Teil der Prüfung findet auf der Stallgasse oder am Putzplatz statt. Wie hole ich mein Pferd korrekt aus der Box? Worauf muss ich beim Anbinden meines Pferdes achten? Wie putze ich mein Pferd? Weiterhin gehört zu dieser Station die Erläuterung der Handgriffe und der Ausrüstungsgegenstände.
Pferdeverhalten und artgerechter Umgang
Die zweite Station überprüft Wissen zum Pferdeverhalten, zum verhaltensgerechten Umgang und zur Haltung, Fütterung und zur Gesundheit. Bedürfnisse und Verhalten des Pferdes, Haltungsformen und -anforderungen, Pferderassen, Farben, Abzeichen, Equidenpass und die Grundlagen der Anatomie sind hier Thema. Weiterhin werden Kenntnisse über die Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Die Station behandelt zudem Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang, das Tierschutzgesetz und die Ethischen Grundsätze sowie Regelungen und Sicherheitshinweise zum Führen im Straßenverkehr.
Praktischer Umgang mit dem Pferd
An dieser Station wird die Praxis geprüft. Die Dreiecksvorführung ist in diesem Teil der Prüfung Pflicht. Der zweite Teil der Station bietet den Teilnehmern Wahlmöglichkeiten: Entweder absolvieren sie einen Bodenarbeitsparcours oder sie wählen das Vormustern. Bei diesen Übungen müssen die Teilnehmer darauf achten, die Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte zu beachten. Ein besonderer Fokus wird hier auf die Kommunikation der Teilnehmer mit dem Pferd beim Führen gelegt.
Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum
Die zweite Praxisstation fragt Wissen zum Umgang mit Pferden im öffentlichen Raum ab. Wie bringe ich mein Pferd auf die Weide und was muss ich alles dabei beachten? Wie verlade ich mein Pferd und welche Vor- und Nachbereitung gehört zum Transport des Pferdes dazu? Weiterhin müssen die Teilnehmer ihr Wissen über Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern zeigen (z. B. mit einem Radfahrer, einem Auto, einem anderen Pferd …).
RA5 (DRA Kl. IV)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Voraussetzungen für Reiter und
Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen
wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen
sind
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des
Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am
Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen
mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den
Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird
verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung
Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu
zweit)
Hilfszügel sind zugelassen
Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
2. Teilprüfung Springen
a.
Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des
Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der
Gesamteindruck während der Teilprüfung.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station
1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/
en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
Station 2
Kenntnisse
zum Einstieg in den Turniersport
Station 3
Kenntnisse zur
Unfallverhütung
Station 4
Bodenarbeit: Vorführen auf der
Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges
Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung
(Umweltreize)
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0
aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf
unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann
die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen
oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz,
es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Für Reiterinnen und Reiter die mindestens
21 Jahre alt sind besteht die Möglichkeit das RA5-Springen oder RA5-Dressur
abzulegen. Weitere Infomartionen dazu finden Sie in dem "PDF-Dokument
Reitabzeichen"
RA4 (DRA Kl. III)
Voraussetzungen für Reiter und Pferd Für die Reiterinnen und Reiter, die
das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in
einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder
Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am
Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen
mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den
Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird
verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und treoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung
Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln
oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.
2. Teilprüfung Springen
a) Überprüfung des Reiten im
leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse
A* mit Standardanforderungen
Teilprüfung
Stationsprüfungen
Station
1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/
en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
Station 2
Fitness des Reiters
Station
3
Grundausrüstung eines Reitpferdes
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0
aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf
unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann
die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen
oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz,
es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Preise Reitabzeichen
RA10 |
|
100,00 EURO |
RA09 |
|
170,00 EURO |
RA08 |
|
170,00 EURO |
RA07 |
|
170,00 EURO |
RA06 |
|
250,00 EURO |
Pferdeführerschein Umgang |
|
|
RA05 |
|
290,00 EURO |
RA04 |
|
290,00 EURO |