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Reitabzeichenlehrgang

Im Jahr 2021 finden auf Grund der unvorhersehbaren Coronapandemie keine Lehrgänge statt.

Empfohlene Literatur

Grundausbildung für Reiter und Pferd

Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 1

LINK Amazon / LINK FN-Verlag

 

Die Reitabzeichen 10-6

der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

LINK Amazon / LINK FN-Verlag


Die Reitabzeichen 5-1

der Deutschen Reiterlichen Vereinigung

LINK Amazon / LINK FN-Verlag


Pferdeführerschein Umgang

Sicherheit - Verantwortung - Tierwohl

LINK Amazon / LINK FN-Verlag


Anmeldung

 

Alle Angaben sind Pflichtfelder und dazu Notwendig Sie bei der "Deutschen Reiterlichen Vereinigung" zur Prüfung Ihres Reitabzeichens zu registrieren.

Ihre Anfrage wird entsprechend unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.   zur Datenschutzerklärung



Die Reitabzeichen im Video

Reitabzeichen 10

Reitabzeichen 9

Reitabzeichen 8

Reitabzeichen 7

Reitabzeichen 6

Reitabzeichen 5

Reitabzeichen 4

Reitabzeichen 3


Die Reitabzeichen

  • RA10
  • RA10 (Steckenpferd)

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

    Reiten:
    Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)

    Stationsprüfungen:
    Station 1
    Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit Mithilfe beim Zäumen und Satteln
    Station 2
    Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

  • RA9
  • RA9 (Kleines Hufeisen)

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

    Reiten:
    Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp

    Stationsprüfungen:
    Station 1
    Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
    Station 2
    Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
    Station 3
    Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10, Station 2, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichenlassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

  • RA8
  • RA8

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

    1. Teilprüfung Dressur
    Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

    2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
    Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen
    Station 1
    Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
    Station 2
    Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
    Station 3
    Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

  • RA7
  • RA7 (Großes Hufeisen)

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

    1. Teilprüfung Dressur
    Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

    2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
    Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen
    Station 1
    Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
    Station 2
    Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
    Station 3
    Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen

    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

  • RA6
  • RA6

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

    1. Teilprüfung Dressur
    Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

    2. Springreiter-Wettbewerb (mind. 4 Hindernisse)

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen
    Station 1
    Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
    Station 2
    Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

    Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
    Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

  • Pferdeführerschein Umgang
  • Pferdeführerschein Umgang

    Kompetenznachweis für richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd

    Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und die Teilnehmer lernen, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte. 

    Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5 (beim Westernreiten ab Klasse 4).


    Wie sieht die Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang aus?

    Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Für den Lehrgang werden 30 Lehreinheiten empfohlen. Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:

    Erster Kontakt & Pferdpflege

    Bei dieser handlungsorientierten Station geht es um den ersten Kontakt und die Pferdepflege. Dieser Teil der Prüfung findet auf der Stallgasse oder am Putzplatz statt. Wie hole ich mein Pferd korrekt aus der Box? Worauf muss ich beim Anbinden meines Pferdes achten? Wie putze ich mein Pferd? Weiterhin gehört zu dieser Station die Erläuterung der Handgriffe und der Ausrüstungsgegenstände.

    Pferdeverhalten und artgerechter Umgang

    Die zweite Station überprüft Wissen zum Pferdeverhalten, zum verhaltensgerechten Umgang und zur Haltung, Fütterung und zur Gesundheit. Bedürfnisse und Verhalten des Pferdes, Haltungsformen und -anforderungen, Pferderassen, Farben, Abzeichen, Equidenpass und die Grundlagen der Anatomie sind hier Thema. Weiterhin werden Kenntnisse über die Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Die Station behandelt zudem Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang, das Tierschutzgesetz und die Ethischen Grundsätze sowie Regelungen und Sicherheitshinweise zum Führen im Straßenverkehr.

    Praktischer Umgang mit dem Pferd

    An dieser Station wird die Praxis geprüft. Die Dreiecksvorführung ist in diesem Teil der Prüfung Pflicht. Der zweite Teil der Station bietet den Teilnehmern Wahlmöglichkeiten: Entweder absolvieren sie einen Bodenarbeitsparcours oder sie wählen das Vormustern. Bei diesen Übungen müssen die Teilnehmer darauf achten, die Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte zu beachten. Ein besonderer Fokus wird hier auf die Kommunikation der Teilnehmer mit dem Pferd beim Führen gelegt.

    Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum

    Die zweite Praxisstation fragt Wissen zum Umgang mit Pferden im öffentlichen Raum ab. Wie bringe ich mein Pferd auf die Weide und was muss ich alles dabei beachten? Wie verlade ich mein Pferd und welche Vor- und Nachbereitung gehört zum Transport des Pferdes dazu? Weiterhin müssen die Teilnehmer ihr Wissen über Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern zeigen (z. B. mit einem Radfahrer, einem Auto, einem anderen Pferd …). 

  • RA5
  • RA5 (DRA Kl. IV)

    An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.

    Voraussetzungen für Reiter und Pferd
    Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
    Voraussetzungen sind
    die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

    Was wird verlangt?
    Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

    1. Teilprüfung Dressur
    Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
    Hilfszügel sind zugelassen
    Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

    2. Teilprüfung Springen
    a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
    b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.

    3. Teilprüfung Stationsprüfungen
    Station 1
    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/ en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
    Station 2
    Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
    Station 3
    Kenntnisse zur Unfallverhütung
    Station 4
    Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

    Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.


    Für Reiterinnen und Reiter die mindestens 21 Jahre alt sind besteht die Möglichkeit das RA5-Springen oder RA5-Dressur abzulegen. Weitere Infomartionen dazu finden Sie in dem "PDF-Dokument Reitabzeichen"

  • RA4
  • RA4 (DRA Kl. III)


    Voraussetzungen für Reiter und Pferd Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.

    Voraussetzungen sind
    die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

    Was wird verlangt?
    Die Prüfung besteht aus praktischen und treoretischen Teilprüfungen.

    1. Teilprüfung Dressur
    Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.

    2. Teilprüfung Springen
    a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
    b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

    Teilprüfung Stationsprüfungen
    Station 1
    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/ en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
    Station 2
    Fitness des Reiters
    Station 3
    Grundausrüstung eines Reitpferdes

    Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.

RA10 (Steckenpferd)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Reiten:
Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen)

Stationsprüfungen:
Station 1
Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit Mithilfe beim Zäumen und Satteln
Station 2
Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

RA9 (Kleines Hufeisen)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Reiten:
Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (Leichttraben und Aussitzen) und Galopp

Stationsprüfungen:
Station 1
Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
Station 2
Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10, Station 2, zusätzlich Führen geradeaus von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichenlassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

RA8

An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.

2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
Station 2
Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

RA7 (Großes Hufeisen)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
Station 2
Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

RA6

An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.

2. Springreiter-Wettbewerb (mind. 4 Hindernisse)

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 2
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.

Pferdeführerschein Umgang

Kompetenznachweis für richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd

Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und die Teilnehmer lernen, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte. 

Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5 (beim Westernreiten ab Klasse 4).


Wie sieht die Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang aus?

Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Für den Lehrgang werden 30 Lehreinheiten empfohlen. Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:

Erster Kontakt & Pferdpflege

Bei dieser handlungsorientierten Station geht es um den ersten Kontakt und die Pferdepflege. Dieser Teil der Prüfung findet auf der Stallgasse oder am Putzplatz statt. Wie hole ich mein Pferd korrekt aus der Box? Worauf muss ich beim Anbinden meines Pferdes achten? Wie putze ich mein Pferd? Weiterhin gehört zu dieser Station die Erläuterung der Handgriffe und der Ausrüstungsgegenstände.

Pferdeverhalten und artgerechter Umgang

Die zweite Station überprüft Wissen zum Pferdeverhalten, zum verhaltensgerechten Umgang und zur Haltung, Fütterung und zur Gesundheit. Bedürfnisse und Verhalten des Pferdes, Haltungsformen und -anforderungen, Pferderassen, Farben, Abzeichen, Equidenpass und die Grundlagen der Anatomie sind hier Thema. Weiterhin werden Kenntnisse über die Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Die Station behandelt zudem Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang, das Tierschutzgesetz und die Ethischen Grundsätze sowie Regelungen und Sicherheitshinweise zum Führen im Straßenverkehr.

Praktischer Umgang mit dem Pferd

An dieser Station wird die Praxis geprüft. Die Dreiecksvorführung ist in diesem Teil der Prüfung Pflicht. Der zweite Teil der Station bietet den Teilnehmern Wahlmöglichkeiten: Entweder absolvieren sie einen Bodenarbeitsparcours oder sie wählen das Vormustern. Bei diesen Übungen müssen die Teilnehmer darauf achten, die Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte zu beachten. Ein besonderer Fokus wird hier auf die Kommunikation der Teilnehmer mit dem Pferd beim Führen gelegt.

Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum

Die zweite Praxisstation fragt Wissen zum Umgang mit Pferden im öffentlichen Raum ab. Wie bringe ich mein Pferd auf die Weide und was muss ich alles dabei beachten? Wie verlade ich mein Pferd und welche Vor- und Nachbereitung gehört zum Transport des Pferdes dazu? Weiterhin müssen die Teilnehmer ihr Wissen über Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern zeigen (z. B. mit einem Radfahrer, einem Auto, einem anderen Pferd …). 

RA5 (DRA Kl. IV)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.

Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
Hilfszügel sind zugelassen
Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

2. Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.

3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/ en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Station 3
Kenntnisse zur Unfallverhütung
Station 4
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.


Für Reiterinnen und Reiter die mindestens 21 Jahre alt sind besteht die Möglichkeit das RA5-Springen oder RA5-Dressur abzulegen. Weitere Infomartionen dazu finden Sie in dem "PDF-Dokument Reitabzeichen"

RA4 (DRA Kl. III)


Voraussetzungen für Reiter und Pferd Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.

Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und treoretischen Teilprüfungen.

1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.

2. Teilprüfung Springen
a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/ en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung
Station 2
Fitness des Reiters
Station 3
Grundausrüstung eines Reitpferdes

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.


Preise Reitabzeichen

RA10

  • 2 Theoriestunden
  • 2 Reitstunden 

100,00 EURO

RA09

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden 

170,00 EURO

RA08

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden 

170,00 EURO

RA07

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden 

170,00 EURO

RA06

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden 
  • 2 Springstunden

250,00 EURO

Pferdeführerschein Umgang

  • 100,00 EURO
  • im Zusammenhang mit einem Reitabzeichen 50 EUR

RA05

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden
  • 5 Springstunden

290,00 EURO

RA04

  • 5 Theoriestunden
  • 5 Reitstunden
  • 5 Springstunden

290,00 EURO



Landgasthof Probstei Zella
99826 Frankenroda
Tel: 036924/41976
e Mail: zella@zella.de

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