In der Woche vom 07.10.2018 bis 13.10.2018 führen wir einen Reitabzeichenlehrgang durch.
Folgende Fahrabzeichen können in diesem Lehrgang abgelegt werden.
RA10 / RA09 / RA08 / RA07 / RA06 / Basispass / RA05 / RA04
An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne
Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen entsprechenden
Vorbereitungslehrgang
besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis
einschließlich 6 dürfen in beliebiger
Reihenfolge abgelegt
und auch mehrfach wiederholt werden.
Reiten:
Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im
Schritt und Trab
(Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder
Hintereinanderreiten im
Schritt und Trab (kurze Reprisen)
Stationsprüfungen:
Station 1
Pferdepflege: z. B.
Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und
Schweifpflege,
Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit
Mithilfe beim
Zäumen und Satteln
Station
2
Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen
und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf
der Stallgasse
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem
Pferd
sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die
Beurteilung
ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd
sitzt und
die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden”
oder „nicht bestanden”, es gibt
also keine Noten. Sollte man die Prüfung
nicht bestehen, so kann die
gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
wiederholt werden.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Reiter ohne
Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen entsprechenden
Vorbereitungslehrgang
besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis
einschließlich 6 dürfen in beliebiger
Reihenfolge abgelegt
und auch mehrfach wiederholt werden.
Reiten:
Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab
(Leichttraben und Aussitzen) und Galopp
Stationsprüfungen:
Station 1
Vorbereitung
des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln
und
Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes)
Station
2
Grundsätze auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte
RA 10, Station 2, zusätzlich Führen geradeaus
von beiden
Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen
lassen,
Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten
im Umgang mit dem Pferd
sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt
in die Beurteilung
ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem
Pferd sitzt und
die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet
„bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt
also keine Noten. Sollte man die
Prüfung nicht bestehen, so kann die
gesamte Prüfung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt wiederholt werden.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne
Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen
entsprechenden Vorbereitungslehrgang
besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in
beliebiger
Reihenfolge abgelegt und auch
mehrfach wiederholt werden.
1.
Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des
Ausbilders in
Anlehnung an die Klasse
E
Reiten ohne Bügel mindestens im
Schritt. Nach Möglichkeit sollte
auf dem
Außenplatz geritten werden.
2. Teilprüfung
Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln
Reiten einer
Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im
leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über
Stangen und Bodenricks.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1
Rassen,
Farben, Abzeichen, Körperbau
Station 2
Grundkenntnisse über die gezeigten
Sitzformen, Hufschlagfiguren,
Bahnordnung
Station 3
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3,
zusätzlich Slalom,
Gangmaßwechsel im
Schritt
Bewertet werden Kenntnisse und
Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd
sowie das Grundwissen über das Pferd.
Weiter fließt in die Beurteilung
ein, wie ausbalanciert und losgelassen der
Reiter auf dem Pferd sitzt und
die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis
lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt
also keine Noten. Sollte
man die Prüfung nicht bestehen, so kann die
gesamte Prüfung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne
Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen
entsprechenden Vorbereitungslehrgang
besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in
beliebiger
Reihenfolge abgelegt und auch
mehrfach wiederholt werden.
1. Teilprüfung
Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit
dem
Ausbilder erarbeiteten
Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck
in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und
über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen,
sofern es nicht die
Teilprüfung Reiten im
leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die
Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im
leichten
Sitz und in verschiedenen Tempi
abgeprüft.
3. Teilprüfung
Stationsprüfungen
Station
1
Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und
Abteilungsreiten
Station 2
Sicherheit im
Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
Station 3
Bodenarbeit:
siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von
Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten
lassen
Bewertet werden Kenntnisse und
Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd
sowie das Grundwissen über das Pferd.
Weiter fließt in die Beurteilung
ein, wie ausbalanciert und losgelassen der
Reiter auf dem Pferd sitzt und
die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis
lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt
also keine Noten. Sollte
man die Prüfung nicht bestehen, so kann die
gesamte Prüfung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne
Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen
entsprechenden Vorbereitungslehrgang
besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in
beliebiger
Reihenfolge abgelegt und auch
mehrfach wiederholt werden.
1. Teilprüfung
Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder
zu zweit).
Reiten ohne Bügel in den drei
Grundgangarten.
2. Springreiter-Wettbewerb (mind. 4
Hindernisse)
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station
1
Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 2
Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station
3, zusätzlich Traben auf
gerader Linie,
Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung,
Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Bewertet werden Kenntnisse und
Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd
sowie das Grundwissen über das Pferd.
Weiter fließt in die Beurteilung
ein, wie ausbalanciert und losgelassen der
Reiter auf dem Pferd sitzt und
die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis
lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt
also keine Noten. Sollte
man die Prüfung nicht bestehen, so kann die
gesamte Prüfung zum
nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Der Basispass ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das
Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht
sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd,
die jedem Pferdefreund helfen, seinen vierbeinigen Partner besser zu verstehen
und sich ihm besser verständlich zu machen. Dazu gehören Kenntnisse über die
Bedürfnisse des Pferdes sowie seine Haltung und Pflege. Das gehört natürlich zum
„Einmaleins“ für jeden Reiter, der dann weitere Abzeichen ablegen möchte, ist
aber auch eine tolle Sache für alle, die nicht sportlich mit dem Pferd umgehen.
Dazu gehören Eltern reitender Kinder oder nichtreitende Partner von
Pferdesportlern sowie Menschen, die einfach gerne mit Pferden umgehen
möchten.
Praktischer
Teil
- Annähern an ein Pferd
-
Führen und Vorführen (Vormustern)
-
Anbinden eines Pferdes
- Passieren
anderer Pferde
- Loslassen des
Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock
- Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz
- Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und
Trensen
- Pferdeverhalten erkennen
und vertrauensbildende Maßnahmen durchführen
- Grundtechniken des Verladens eines Pferdes
- Box- und Paddockpflege
Theoretischer Teil
- Pferdeverhalten
-
artgemäßer Umgang mit dem Pferd einschl. Ethische Grundsätze
- Fütterung und Fütterungstechnik
- Identifizieren von Pferden mittels Farbe,
Geschlecht, Abzeichen und Brandzeichen
-
Grundlagen der Pferdegesundheit
-
Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung
An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne
Altersbeschränkung
teilnehmen, die einen
entsprechenden Vorbereitungslehrgang
besucht haben.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und
Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen,
gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
die
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände
angehört,
der Besitz des Basispasses
Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7
und
6 und
die Teilnahme am
Vorbereitungslehrgang.
Die Pferde, die in
der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens
5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den
Prüfungsanforderungen
genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung
besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in
Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
Hilfszügel sind zugelassen
Reiten
ohne Bügel in allen Gangarten
2.
Teilprüfung Springen
a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden
Sitz und Einwirkung des
Reiters, die
harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und
der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station
1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/
en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der
Klasse E
Station 2
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Station
3
Kenntnisse zur Unfallverhütung
Station 4
Bodenarbeit:
Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen
(z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz,
Stangenlabyrinth),
systematische
Desensibilisierung (Umweltreize)
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens
die Durchschnittsnote 6,0 aus
allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine
Einzelnote einer Teilprüfung darf
unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer
der Teilprüfungen nicht erreicht,
kann die Prüfung frühestens nach drei
Monaten wiederholt werden. Für
das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat
die Teilprüfung Geländereiten
keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die
Teilprüfung Springen.
Für Reiterinnen und Reiter die mindestens 21 Jahre alt sind
besteht
die Möglichkeit das RA5-Springen oder RA5-Dressur
abzulegen.
Weitere Infomartionen dazu finden Sie in dem "PDF-Dokument
Reitabzeichen"
Voraussetzungen für Reiter und Pferd
Für die Reiterinnen und Reiter,
die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen,
gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind
die Mitgliedschaft in einem
Pferdesportverein, der einem der FN
angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,
der Besitz des Reitabzeichen 5 und
die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.
Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen
mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung
so weit sein, dass sie
den
Prüfungsanforderungen genügen.
Was
wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und treoretischen
Teilprüfungen.
1. Teilprüfung
Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei
einzeln
oder zu zweit geritten wird;
Hilfszügel sind nicht erlaubt.
2.
Teilprüfung Springen
a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
b) Stilspringprüfung Klasse A* mit
Standardanforderungen
Teilprüfung
Stationsprüfungen
Station
1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/
en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der
Klasse A,
Skala der Ausbildung
Station 2
Fitness des Reiters
Station 3
Grundausrüstung
eines Reitpferdes
Bewerber müssen zum
Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus
allen Teilprüfungen
erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf
unter 5,0 sein. Wird
diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht,
kann die Prüfung
frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für
das Bestehen oder
Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten
keine Relevanz, es
sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
RA10 |
|
100,00 EURO |
RA09 |
|
170,00 EURO |
RA08 |
|
170,00 EURO |
RA07 |
|
170,00 EURO |
RA06 |
|
250,00 EURO |
Basispass |
|
|
RA05 |
|
290,00 EURO |
RA04 |
|
290,00 EURO |