In der Woche vom 12.10.2020 bis 17.10.2020 sowie 19.10.2020 bis 24.10.2020 führen wir einen Fahrabzeichenlehrgang durch. Folgende Fahrabzeichen können in diesem Lehrgang abgelegt werden. Prüfungstag ist der letzte Lehrgangstag.
FA10 / FA07 / Basispass / FA5 / FA4 / Kutschenführerschein A
Mindestteilnehmerzahl 5 Personen
Richtlinien für Reiten und Fahren - Band 5
Kutschenführerschein - Sicheres Gespannfahren im Straßenverkehr
Basispass Pferdekunde (Offizielle Prüfungsbücher)
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die die Fahrabzeichen ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft: Vorbereitung zum Fahren, Pflege des Pferdes, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen, Verhalten auf der Kutsche
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd, das Geschirr und die Mithilfe beim An-/Abspannen und während der Kutschfahrt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden sein, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 7 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft:
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie gut die Fertigkeit im Umgang mit dem Fahrlehrgerät und das praktische Fahren sind. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Der Basispass ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das
Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht
sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd,
die jedem Pferdefreund helfen, seinen vierbeinigen Partner besser zu verstehen
und sich ihm besser verständlich zu machen. Dazu gehören Kenntnisse über die
Bedürfnisse des Pferdes sowie seine Haltung und Pflege. Das gehört natürlich zum
„Einmaleins“ für jeden Reiter, der dann weitere Abzeichen ablegen möchte, ist
aber auch eine tolle Sache für alle, die nicht sportlich mit dem Pferd umgehen.
Dazu gehören Eltern reitender Kinder oder nichtreitende Partner von
Pferdesportlern sowie Menschen, die einfach gerne mit Pferden umgehen
möchten.
Praktischer
Teil
- Annähern an ein Pferd
-
Führen und Vorführen (Vormustern)
-
Anbinden eines Pferdes
- Passieren
anderer Pferde
- Loslassen des
Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock
- Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz
- Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln
und Trensen
- Pferdeverhalten
erkennen und vertrauensbildende Maßnahmen durchführen
- Grundtechniken des Verladens eines Pferdes
- Box- und Paddockpflege
Theoretischer Teil
- Pferdeverhalten
-
artgemäßer Umgang mit dem Pferd einschl. Ethische Grundsätze
- Fütterung und Fütterungstechnik
- Identifizieren von Pferden mittels Farbe,
Geschlecht, Abzeichen und Brandzeichen
-
Grundlagen der Pferdegesundheit
-
Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung
5 Theoriestunden
„der Kutschenführerschein“
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispass Pferdekunde und die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
Stationsprüfungen:
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Praxis:
2. Teilprüfung Stationsprüfungen:
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil.
Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem
Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über
die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende
Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der
Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter
anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema.
Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und
Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag
geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von
Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum
Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu
absolvieren.
Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A
Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass
Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den
Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des
Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden
am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.
Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A
Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung. Personen unter 16 Jahren können
an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A
Privatperson teilnehmen. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen junge Fahrer
in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des
Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.
Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Ein entsprechendes Antragsformular findet sichim FN-Shop. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die die Fahrabzeichen ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft: Vorbereitung zum Fahren, Pflege des Pferdes, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen, Verhalten auf der Kutsche
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd, das Geschirr und die Mithilfe beim An-/Abspannen und während der Kutschfahrt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden sein, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 7 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft:
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie gut die Fertigkeit im Umgang mit dem Fahrlehrgerät und das praktische Fahren sind. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Der Basispass ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das
Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht
sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd,
die jedem Pferdefreund helfen, seinen vierbeinigen Partner besser zu verstehen
und sich ihm besser verständlich zu machen. Dazu gehören Kenntnisse über die
Bedürfnisse des Pferdes sowie seine Haltung und Pflege. Das gehört natürlich zum
„Einmaleins“ für jeden Reiter, der dann weitere Abzeichen ablegen möchte, ist
aber auch eine tolle Sache für alle, die nicht sportlich mit dem Pferd umgehen.
Dazu gehören Eltern reitender Kinder oder nichtreitende Partner von
Pferdesportlern sowie Menschen, die einfach gerne mit Pferden umgehen
möchten.
Praktischer
Teil
- Annähern an ein Pferd
-
Führen und Vorführen (Vormustern)
-
Anbinden eines Pferdes
- Passieren
anderer Pferde
- Loslassen des
Pferdes auf der Weide bzw. auf dem Paddock
- Pferdepflege einschließlich Anlegen von Beinschutz
- Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln
und Trensen
- Pferdeverhalten
erkennen und vertrauensbildende Maßnahmen durchführen
- Grundtechniken des Verladens eines Pferdes
- Box- und Paddockpflege
Theoretischer Teil
- Pferdeverhalten
-
artgemäßer Umgang mit dem Pferd einschl. Ethische Grundsätze
- Fütterung und Fütterungstechnik
- Identifizieren von Pferden mittels Farbe,
Geschlecht, Abzeichen und Brandzeichen
-
Grundlagen der Pferdegesundheit
-
Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen
- Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung
5 Theoriestunden
„der Kutschenführerschein“
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispass Pferdekunde und die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
Stationsprüfungen:
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Praxis:
2. Teilprüfung Stationsprüfungen:
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil.
Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem
Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über
die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende
Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der
Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter
anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema.
Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und
Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag
geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von
Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum
Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu
absolvieren.
Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A
Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass
Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den
Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des
Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden
am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.
Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A
Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung. Personen unter 16 Jahren können
an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A
Privatperson teilnehmen. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen junge Fahrer
in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des
Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.
Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Ein entsprechendes Antragsformular findet sichim FN-Shop. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.
Preise Fahrabzeichen | |
---|---|
Fahrabzeichen 7 |
auf Anfrage |
Basispass |
100,00 EURO, im Zusammenhang mit einem Fahrabzeichen 50 EUR inkl. Prüfungsgebühr |
Fahrabzeichen 5 |
320,00 EURO inkl. Prüfungsgebühr |
Fahrabzeichen 4 |
350,00 EURO inkl. Prüfungsgebühr |
Kutschenführerschein A |
320,00 EURO inkl. Prüfungsgebühr |
Kutschenführerschein A & FA5 |
390,00 EURO inkl. Prüfungsgebühr |