Fahrabzeichenlehrgang / Kutschenführerschein
Im Jahr 2021 finden auf Grund der unvorhersehbaren Coronapandemie keine Lehrgänge statt.
FA10 / FA07 / FA6 / Pferdeführerschein Umgang / FA5 / Kutschenführerschein A
Empfohlene Literatur
FA7
/ FA5 / FA4
Richtlinien für Reiten und Fahren - Band 5
Kutschenführerschein
Kutschenführerschein - Sicheres Gespannfahren im Straßenverkehr
Pferdeführerschein Umgang
Sicherheit - Verantwortung - Tierwohl
Anmeldung
Die Fahrabzeichen
- FA10
-
Fahrabzeichen 10
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die die Fahrabzeichen ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft: Vorbereitung zum Fahren, Pflege des Pferdes, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen, Verhalten auf der Kutsche
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
- Station 1 Vorbereitung des Pferdes zum Fahren (Pflege, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen)
- Station 2 Grundkenntnisse der Geschirrkunde
- Station 3 Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd, das Geschirr und die Mithilfe beim An-/Abspannen und während der Kutschfahrt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden sein, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
- FA7
-
Fahrabzeichen 7
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 7 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft:
- Fahrlehrgerät: Leinenhaltung, Leinengriffe zum Geradeausfahren, zum Fahren von einfachen Wendungen, zum Fahren mit einer Hand, Verkürzen und Verlängern der Leinen
- am Gespann: Leinenaufnahme
- Praktisches Fahren eines Ein- oder Zweispänners auf einem abgegrenzten Platz oder auf der Straße in Wald, Feld und Flur
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
- Station 1 Vorbereitung des Pferdes zum Fahren (Pflege, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen)
- Station 2 Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
- Station 3 Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen gerade- aus von beiden Seiten, Halten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, Slalom Gangmaßwechsel im Schritt, Rückwärtstreten lassen
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie gut die Fertigkeit im Umgang mit dem Fahrlehrgerät und das praktische Fahren sind. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
- FA 6
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Fahrabzeichen 6
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 6 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys dürfen nur als Zweispänner eingesetzt werden. Pro Gespann sind nicht mehr als vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
- Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft: Fahrlehrgerät: Leinenhaltung, Leinengriffe zum Geradeausfahren, zum Fahren von Wendungen, Fahren mit einer Hand, Verkürzen und Verlängern der Leinen und einer einzelnen Leine
- am Gespann: Korrektes Anspannen und Leinenaufnahme
- Praktisches Fahren eines Ein- oder Zweispänners auf einem abgegrenzten Platz und auf der Straße, in Wald, Feld und Flur
- Fahren von Kehrtwendungen
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
Station 1
- Geschirrkunde und verkehrssichere Kutsche
Station 2
- Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 3
- Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen gerade- aus von beiden Seiten, Halten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, Slalom, Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie
- Gangmaßwechsel im Schritt, Rückwärtstreten lassen zusätzlich Dreiecksvorführung
- Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie gut die Fertigkeit im Umgang mit dem Fahrlehrgerät und das praktische Fahren sind. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
- Pferdeführerschein Umgang
-
Pferdeführerschein Umgang
Kompetenznachweis für richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd
Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und die Teilnehmer lernen, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte.
Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5 (beim Westernreiten ab Klasse 4).
Wie sieht die Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang aus?
Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Für den Lehrgang werden 30 Lehreinheiten empfohlen. Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:
Erster Kontakt & Pferdpflege
Bei dieser handlungsorientierten Station geht es um den ersten Kontakt und die Pferdepflege. Dieser Teil der Prüfung findet auf der Stallgasse oder am Putzplatz statt. Wie hole ich mein Pferd korrekt aus der Box? Worauf muss ich beim Anbinden meines Pferdes achten? Wie putze ich mein Pferd? Weiterhin gehört zu dieser Station die Erläuterung der Handgriffe und der Ausrüstungsgegenstände.
Pferdeverhalten und artgerechter Umgang
Die zweite Station überprüft Wissen zum Pferdeverhalten, zum verhaltensgerechten Umgang und zur Haltung, Fütterung und zur Gesundheit. Bedürfnisse und Verhalten des Pferdes, Haltungsformen und -anforderungen, Pferderassen, Farben, Abzeichen, Equidenpass und die Grundlagen der Anatomie sind hier Thema. Weiterhin werden Kenntnisse über die Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Die Station behandelt zudem Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang, das Tierschutzgesetz und die Ethischen Grundsätze sowie Regelungen und Sicherheitshinweise zum Führen im Straßenverkehr.
Praktischer Umgang mit dem Pferd
An dieser Station wird die Praxis geprüft. Die Dreiecksvorführung ist in diesem Teil der Prüfung Pflicht. Der zweite Teil der Station bietet den Teilnehmern Wahlmöglichkeiten: Entweder absolvieren sie einen Bodenarbeitsparcours oder sie wählen das Vormustern. Bei diesen Übungen müssen die Teilnehmer darauf achten, die Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte zu beachten. Ein besonderer Fokus wird hier auf die Kommunikation der Teilnehmer mit dem Pferd beim Führen gelegt.
Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum
Die zweite Praxisstation fragt Wissen zum Umgang mit Pferden im öffentlichen Raum ab. Wie bringe ich mein Pferd auf die Weide und was muss ich alles dabei beachten? Wie verlade ich mein Pferd und welche Vor- und Nachbereitung gehört zum Transport des Pferdes dazu? Weiterhin müssen die Teilnehmer ihr Wissen über Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern zeigen (z. B. mit einem Radfahrer, einem Auto, einem anderen Pferd …).
- FA5
-
Fahrabzeichen 5 (Ein- oder Zweispänner)
„der Kutschenführerschein“
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispass Pferdekunde und die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
- Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5
- auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers.
Stationsprüfungen:
- Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. E
- Station 2 Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO
- Station 3 Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr
- Station 4 Bodenarbeit: Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorfürhung oder Führen analog Gelassenheitsprüfung (GHP)/Verfassungsprüfung, Mithilfe/Grundsätze/Sicherheit beim Verladen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
- FA4
-
Fahrabzeichen 4 (Ein- oder Zweispänner)
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Praxis:
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A gemäß Aufgabenheft mit Standardanforderungen ohne Abzüge
- Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.
- Longieren mit der einfachen Longe
2. Teilprüfung Stationsprüfungen:
- Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. A
- Station 2 Exterieurlehre/Veterinärkunde
- Station 3 Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport/ Leistungsprüfungswesen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
- Kutschenführerschein A
-
Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil.
Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema. Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu absolvieren.Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung. Personen unter 16 Jahren können an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A Privatperson teilnehmen. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen junge Fahrer in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Ein entsprechendes Antragsformular findet sichim FN-Shop. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.
Fahrabzeichen 10
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die die Fahrabzeichen ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft: Vorbereitung zum Fahren, Pflege des Pferdes, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen, Verhalten auf der Kutsche
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
- Station 1 Vorbereitung des Pferdes zum Fahren (Pflege, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen)
- Station 2 Grundkenntnisse der Geschirrkunde
- Station 3 Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd, das Geschirr und die Mithilfe beim An-/Abspannen und während der Kutschfahrt. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden sein, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Fahrabzeichen 7
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 7 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft:
- Fahrlehrgerät: Leinenhaltung, Leinengriffe zum Geradeausfahren, zum Fahren von einfachen Wendungen, zum Fahren mit einer Hand, Verkürzen und Verlängern der Leinen
- am Gespann: Leinenaufnahme
- Praktisches Fahren eines Ein- oder Zweispänners auf einem abgegrenzten Platz oder auf der Straße in Wald, Feld und Flur
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
- Station 1 Vorbereitung des Pferdes zum Fahren (Pflege, Mithilfe beim Anschirren/Anspannen)
- Station 2 Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze
- Station 3 Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen gerade- aus von beiden Seiten, Halten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, Slalom Gangmaßwechsel im Schritt, Rückwärtstreten lassen
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie gut die Fertigkeit im Umgang mit dem Fahrlehrgerät und das praktische Fahren sind. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Fahrabzeichen 6
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 6 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Um die Prüfung abzulegen müssen die Fahrerinnen und Fahrer an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys dürfen nur als Zweispänner eingesetzt werden. Pro Gespann sind nicht mehr als vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
- Im praktischen Teil werden folgende Bereiche geprüft: Fahrlehrgerät: Leinenhaltung, Leinengriffe zum Geradeausfahren, zum Fahren von Wendungen, Fahren mit einer Hand, Verkürzen und Verlängern der Leinen und einer einzelnen Leine
- am Gespann: Korrektes Anspannen und Leinenaufnahme
- Praktisches Fahren eines Ein- oder Zweispänners auf einem abgegrenzten Platz und auf der Straße, in Wald, Feld und Flur
- Fahren von Kehrtwendungen
In den Stationsprüfungen wird theoretisches Wissen auch in der Praxis überprüft:
Station 1
- Geschirrkunde und verkehrssichere Kutsche
Station 2
- Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 3
- Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen gerade- aus von beiden Seiten, Halten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde, Slalom, Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie
- Gangmaßwechsel im Schritt, Rückwärtstreten lassen zusätzlich Dreiecksvorführung
- Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Wer hat bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd
sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein,
wie gut die Fertigkeit im Umgang mit dem Fahrlehrgerät und das praktische
Fahren sind. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”,
es gibt also keine Noten. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so kann
die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Pferdeführerschein Umgang
Kompetenznachweis für richtigen und artgerechten Umgang mit dem Pferd
Nicht nur für Reiter, sondern auch für alle anderen Personen, die mit Pferden umgehen (z. B. Eltern reitender Kinder), ist der Pferdeführerschein Umgang eine große Hilfe. Hier werden die Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Pferde erläutert und die Teilnehmer lernen, diese zu verstehen und entsprechend darauf zu reagieren. Weiterhin deckt dieser Pferdeführerschein die Themenfelder Haltung, Fütterung und Gesundheit ab. Die praktischen Übungen zum Führen auf Reitanlagen und in Situationen aus dem öffentlichen Raum ergänzen die Theorie. Es geht also um Grundlagen, die jeder Reiter, Pferdebesitzer und Pferdefreund beherrschen sollte.
Der Pferdeführerschein Umgang ist ab dem 01.01.2020, anstelle des Basispass Pferdekunde, die Voraussetzung für Abzeichenprüfungen ab Klasse 5 (beim Westernreiten ab Klasse 4).
Wie sieht die Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang aus?
Der Pferdeführerschein Umgang ist ein Lehrgang mit abschließender Prüfung. Für den Lehrgang werden 30 Lehreinheiten empfohlen. Die Prüfung besteht aus vier Stationen, die an einem Tag absolviert werden:
Erster Kontakt & Pferdpflege
Bei dieser handlungsorientierten Station geht es um den ersten Kontakt und die Pferdepflege. Dieser Teil der Prüfung findet auf der Stallgasse oder am Putzplatz statt. Wie hole ich mein Pferd korrekt aus der Box? Worauf muss ich beim Anbinden meines Pferdes achten? Wie putze ich mein Pferd? Weiterhin gehört zu dieser Station die Erläuterung der Handgriffe und der Ausrüstungsgegenstände.
Pferdeverhalten und artgerechter Umgang
Die zweite Station überprüft Wissen zum Pferdeverhalten, zum verhaltensgerechten Umgang und zur Haltung, Fütterung und zur Gesundheit. Bedürfnisse und Verhalten des Pferdes, Haltungsformen und -anforderungen, Pferderassen, Farben, Abzeichen, Equidenpass und die Grundlagen der Anatomie sind hier Thema. Weiterhin werden Kenntnisse über die Gesundheitsvorsorge und Erste Hilfe-Maßnahmen abgefragt. Die Station behandelt zudem Sicherheitsaspekte und Unfallverhütung im täglichen Umgang, das Tierschutzgesetz und die Ethischen Grundsätze sowie Regelungen und Sicherheitshinweise zum Führen im Straßenverkehr.
Praktischer Umgang mit dem Pferd
An dieser Station wird die Praxis geprüft. Die Dreiecksvorführung ist in diesem Teil der Prüfung Pflicht. Der zweite Teil der Station bietet den Teilnehmern Wahlmöglichkeiten: Entweder absolvieren sie einen Bodenarbeitsparcours oder sie wählen das Vormustern. Bei diesen Übungen müssen die Teilnehmer darauf achten, die Sicherheits- und Unfallverhütungsaspekte zu beachten. Ein besonderer Fokus wird hier auf die Kommunikation der Teilnehmer mit dem Pferd beim Führen gelegt.
Alltagssituationen aus dem öffentlichen Raum
Die zweite Praxisstation fragt Wissen zum Umgang mit Pferden im öffentlichen Raum ab. Wie bringe ich mein Pferd auf die Weide und was muss ich alles dabei beachten? Wie verlade ich mein Pferd und welche Vor- und Nachbereitung gehört zum Transport des Pferdes dazu? Weiterhin müssen die Teilnehmer ihr Wissen über Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmern zeigen (z. B. mit einem Radfahrer, einem Auto, einem anderen Pferd …).
Fahrabzeichen 5 (Ein- oder Zweispänner)
„der Kutschenführerschein“
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für Fahrerinnen und Fahrer, die das Fahrabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das FA 5 besitzt. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispass Pferdekunde und die Teilnahme an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. K-Ponys können für Jugendliche bis 16 Jahre eingesetzt werden. Pro Gespann sind vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
- Fahren und Beherrschen eines Ein- und/oder Zweispänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz, im Gelände und im Verkehr gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5
- auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden. Beurteilt werden Haltung, Leinen- und Peitschenführung des Fahrers.
Stationsprüfungen:
- Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. E
- Station 2 Tierschutzgesetz, Transport, Straßenverkehrsrecht, Versicherungsvorschriften, Grundzüge der LPO
- Station 3 Unfallverhütung, Sicherheit von Kutsche und Geschirr
- Station 4 Bodenarbeit: Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorfürhung oder Führen analog Gelassenheitsprüfung (GHP)/Verfassungsprüfung, Mithilfe/Grundsätze/Sicherheit beim Verladen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.
Fahrabzeichen 4 (Ein- oder Zweispänner)
Voraussetzungen für Fahrer und Pferde
Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit drei Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu vier Bewerber erlaubt.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Praxis:
- sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und/oder Zweispänners
- richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A gemäß Aufgabenheft mit Standardanforderungen ohne Abzüge
- Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung.
- Longieren mit der einfachen Longe
2. Teilprüfung Stationsprüfungen:
- Station 1 Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. A
- Station 2 Exterieurlehre/Veterinärkunde
- Station 3 Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport/ Leistungsprüfungswesen
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A umfasst mindestens 45 Lehreinheiten und besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil.
Theorie und Praxis
Im Theorieteil wird unter anderem
Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt, über
die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen und über das vorausschauende
Fahren im Straßenverkehr und in Flur und Wald unter Beachtung der
Rechtsvorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Im Praxisteil sind unter
anderem das korrekte Aufschirren und Anspannen samt Gespannkontrolle Thema.
Darüber hinaus gibt es Übungsfahrten innerorts und außerorts, auf Landes- und
Kreisstraßen. Dabei werden verschiedene Situationen aus dem Verkehrsalltag
geübt, so beispielsweise das korrekte Abbiegen oder das Überqueren von
Kreuzungen und Brücken. Im Anschluss an den Lehrgang findet die Prüfung zum
Kutschenführerschein statt. Dabei sind verschiedene Stationsprüfungen zu
absolvieren.
Voraussetzungen
Um den Kutschenführerschein A
Privatperson ablegen zu können, ist es notwendig, in Besitz eines Basispass
Pferdekunde oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein. Für Bewerber, die den
Basispass Pferdekunde noch nicht besitzen, ist es möglich, diesen im Rahmen des
Lehrgangs zum Kutschenführerschein A gleich mit abzulegen. In diesem Fall werden
am Prüfungstag zwei Prüfungen absolviert.
Ausstellung
Die Ausstellung des Kutschenführerscheins A
Privatperson erfolgt nach bestandener Prüfung. Personen unter 16 Jahren können
an einem Lehrgang und an der Prüfung zum Erwerb des Kutschenführerscheins A
Privatperson teilnehmen. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen junge Fahrer
in Begleitung eines volljährigen Beifahrers fahren, der mindestens im Besitz des
Kutschenführerscheins A ist und zweijährige Fahrpraxis vorweisen kann.
Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson auf Antrag und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Ein entsprechendes Antragsformular findet sichim FN-Shop. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.
Preise Fahrabzeichen | |
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Fahrabzeichen 6/7 |
auf Anfrage |
Pferdeführerschein Umgang |
100,00 EURO, im Zusammenhang mit einem Fahrabzeichen 50 EUR |
Fahrabzeichen 5 |
320,00 EURO |
Kutschenführerschein A |
320,00 EURO |
Kutschenführerschein A & FA5 |
390,00 EURO |